Diese AGB finden Anwendung auf unser Onlineangebot Villa-Sirene-Binz.de.
1. Mietvertrag:
Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die im Mietvertrag angegebenen Leistungen. Die Ferienwohnung darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden. Die im Mietvertrag vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden. Im beschränkten Umfang sind Überschreitungen möglich, dieses muss jedoch mit dem Vermieter abgestimmt werden. Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten. Der Kurbeitrag ist an die Kurverwaltung Binz zu zahlen.
2. Zahlung:
Mit Anmietung der Ferienwohnung sind 25% der vertraglichen Miete zur Zahlung fällig. Der Restbetrag muss bis 8 Wochen vor Mietbeginn auf das im Mietvertrag angegebene Konto eingegangen sein. Bei Nichteingang der Mietsumme ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht erstattet.
3. Nichtinanspruchnahme:
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen folgende Gegenleistungen zu erbringen:
- erfolgt der Rücktritt vom Vertrag bis 90 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes, ist ein pauschalierter Anteil von 25% der vereinbarten vertraglichen Leistung zu erteilen.
- erfolgt der Rücktritt vom Vertrag bis 45 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes, ist ein pauschalierter Anteil in Höhe von 50% der vereinbarten vertraglichen Leistung zu entrichten.
- erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die gesamte vertragliche Leistung zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Der Vermieter verpflichtet sich, für den Fall einer Weitervermittlung nachträglich eine Abrechnung zuerteilen. Der Vermieter hat ein Rücktrittsrecht, wenn bis zum 30. Tag vor Mietbeginn die Miete nicht eingegangen ist. In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen wie beim Rücktritt des Mieters.
4. Schäden am Mietgegenstand:
Schäden am Mietgegenstand sind beim Antritt des Mietverhältnisses unverzüglich dem Vermieter zumelden. Ansonsten bleibt der Mieter für Schäden, die über beim normalen Gebrauch eingetretene Abnutzung hinausgehen, ersatzpflichtig.
5. Pflichten des Mieters:
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zunehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam und Eltern für Ihre Kinder. Der Mieter ist ferner verpflichtet, dem Vermieter eventuell angerichtete Schäden sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat der Vermieter das Recht, Folgeschäden geltend zu machen, wenn der Nachmieter aufgrund entstandener Schäden Minderung oder Schadensersatz in Anspruch nimmt.
Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 24 Stunden nach Übernahme der Wohnung, mündlich oder telefonisch und anschließend schriftlich an den Vermieter gemeldet werden. Bettwäsche und Handtücher gehören zur Wohnung. Es ist nicht erlaubt, Handtücher mit an den Strand zu nehmen. Der Mieter hat die Wohnung ordnungsgemäß zu verlassen. Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren. Am Ende des Mietvertrages ist die Wohnung bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
6. Haustiere:
Die Ferienwohnung ist eine für Allergiker geeignete Wohnung und will es auch bleiben. Haustiere sind nicht gestattet.
7. Nichtraucherwohnung:
Es handelt sich um eine Ferienwohnung für Nichtraucher.
8. Haftung:
Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das mitgebrachte Gut und Eigentum des Mieters und auch nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter und deren Kinder durch die Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen. Für Beeinträchtigungen durch Bautätigkeit in der Nachbarschaft wird Mietminderung ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen:
Der Mietvertrag kommt zustande durch Buchung (mündlich, telefonisch oder schriftlich) einerseits und durch Buchungsbestätigung andererseits. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Gerichtsstand ist München.
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